Terms of Service

Für Talente & Für Unternehmen

Für Talente

New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, Germany, Deutschland, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 148078, Vorstand: Petra von Strombeck (CEO), Ingo Chu, Frank Hassler, Aufsichtsratsvorsitzender: Martin Weiss, Umsatzsteuer-ID: DE 230144235 (im Folgenden "Honeypot" oder "uns" ) betreibt eine Online-Job-Vermittlungsplattform unter https://www.honeypot.io/ und über andere Kanäle ("Service" ). Der Service verbindet Unternehmen ( "Unternehmen" ) und Kandidaten ("Talent" oder "Talente" ), um der passenden Person den passenden Job zu vermitteln. Talente sind natürliche Personen, die mit Hilfe des Services auf der Suche nach einem festen Anstellungsverhältnis oder einer Tätigkeit als freier Mitarbeiter sind. Unternehmen sind natürliche Personen oder Geschäftseinheiten, die durch den Service nach neuen Mitarbeitern oder Auftragsnehmern suchen.

1. Umfang

  1. Honeypot ermöglicht den Talenten im Rahmen ihrer eigenen technischen und praktischen Möglichkeiten die Teilnahme am Service. Honeypot erbringt alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Service für das Talent ausschließlich auf der Grundlage dieser Servicebedingungen (im Folgenden "Talent-Servicebedingungen" oder "Servicebedingungen").

  2. Honeypot widerspricht der Gültigkeit jeglicher allgemeiner Geschäftsbedingungen von Talenten. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Talenten werden nur Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Talent und Honeypot, sofern Honeypot seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung diesbezüglich erteilt.

  3. Honeypot ist berechtigt, die Dienstleistungen von unabhängigen Dritten bezüglich des Services ("Drittdienstleistungen"), wie App-Stores und soziale Netzwerke, zu nutzen. Die Drittdienstleister, die die entsprechenden Drittdienstleitungen anbieten, unterliegen nicht den Weisungen von Honeypot. Drittdienstleistungen werden nicht von Honeypot bereitgestellt. Honeypot oder der Drittdienstleister wird diese Dienstleistungen in geeigneter Weise kenntlich machen. Probleme im Zusammenhang mit Drittdienstleistungen werden von diesen Servicebedingungen nicht umfasst. Honeypot ist nicht verantwortlich für Drittdienstleistungen. Drittdienstleistungen unterliegen möglicherweise den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Anbieter.

  4. Anwendungen für mobile Geräte ("Apps") werden in der Regel nicht direkt von Honeypot bereitgestellt, sondern von einem Drittanbieter ("App Store"). Für diese Zwecke ist unter Umständen ein separates Benutzerkonto notwendig. Honeypot garantiert nicht, dass der Service auf allen mobilen Geräten die gleichen Funktionen und das gleiche Design aufweist. Bestimmte Funktionen und Inhalte sind möglicherweise nicht verfügbar. Talente sollten diesbezüglich die Funktionsbeschreibung der App durchlesen.

2. Teilnahmeberechtigte Talente

  1. Honeypot bietet den Service nur für Talente an, die nach einer Einstellung nach Ziff. 7.2 suchen.

  2. Mit seiner/ihrer Registrierung oder Teilnahme am Service, bestätigt das Talent seine/ihre Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit.

3. Anmeldung des Talents / Wirksamwerden der Vereinbarung

  1. Die Teilnahme des Talents erfordert, dass das Talent eine bindende Vereinbarung mit Honeypot – wie unten in Ziff. 3.4 definiert – abschließt und einen Talent-Account einrichtet ("Account" ).

  2. Das Talent muss einen Antrag auf Teilnahme am Service auf der Honeypot-Website oder in sonstiger Weise stellen.

  3. Das Antragsformular muss durch das Talent vollständig ausgefüllt werden (und Honeypot über zukünftige Änderungen unterrichten). Das Talent darf keine Aliasnamen verwenden oder andere Maßnahmen treffen, um seine wahre Identität oder Kontaktinformationen zu verbergen.

  4. Durch Ausfüllen des Antrags gibt das Talent ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung mit Honeypot gemäß diesen Servicebedingungen ab ( "Vereinbarung" ).

  5. Nachdem Honeypot den Antrag des Talents geprüft hat, wird Honeypot ihn oder sie über die Annahme oder Ablehnung zum Service informieren. Grundsätzlich erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Anmeldung. Honeypot behält sich vor, zusätzliche Informationen anzufordern (siehe Ziff. 6.1 und 6.2). Die Vereinbarung kommt mit der Erklärung der Annahme des Talents durch Honeypot zustande. Honeypot ist nicht verpflichtet, Anmeldungen zu akzeptieren.

  6. Honeypot ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen des Talents zu überprüfen. Hierfür ist Honeypot berechtigt, Dokumente anzufordern, die die Identität des Talents nachweisen, z.B. Personalausweis. Honeypot ist berechtigt, die Erstellung eines Accounts von einer entsprechenden Überprüfung abhängig zu machen.

  7. Vor der Bewerbung muss das Talent ein Telefon/Online-Interview mit Honeypot durchführen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass das Talent eine „Coding Challenge“ durchlaufen muss.

  8. Vor dem Absenden des Online-Bewerbungsformulars kann das Talent diese Servicebedingungen ausdrucken oder auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

4. Nutzungsbeschränkungen / Unerlaubtes Verhalten

  1. Honeypot stellt den Service ausschließlich zur Nutzung in Übereinstimmung mit diesen Servicebedingungen zur Verfügung. Ein automatisches Einloggen ist untersagt. Zur Verbindung mit dem Service dürfen nur die offiziellen von Honeypot bereitgestellten „Clients“ und Apps oder Websites verwendet werden. Das Talent darf keine anderen Möglichkeiten schaffen, unterstützen, hosten, verlinken oder bereitstellen, mit denen andere Personen den Service nutzen können.

  2. Dem Talent ist es untersagt, sein/ihr Account ohne schriftliche Zustimmung von Honeypot an Dritte weiterzugeben.

  3. Das Talent ist nicht berechtigt, irgendwelche Hilfsmittel, Vorrichtungen oder Software in Zusammenhang mit dem Service zu verwenden, die Funktionen des Services stören könnten. Das Talent darf keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer unangemessenen oder übermäßigen Auslastung der technischen Kapazitäten von Honeypot führen könnten. Insbesondere ist es dem Talent nicht gestattet, die von Honeypot generierten Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu ändern, es sei denn, Honeypot hat dies ausdrücklich schriftlich gestattet.

  4. Das Talent wird alles unterlassen, was die Leistung und Verfügbarkeit des Services gefährden könnte.

  5. Im Rahmen der Nutzung des Service wird das Talent keine gesetzlichen Bestimmungen, wie das Strafgesetzbuch oder Rechte Dritter, verletzten. Das Talent versichert, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte im Zusammenhang mit dem Service beizutragen oder zu übertragen. Dies beinhaltet insbesondere alle Inhalte (einschließlich Mitgliedsnamen usw.),

    1. die falsch, unzutreffend oder irreführend sind;

    2. die beleidigend, rassistisch, sexistisch, pornografisch oder obszön sind;

    3. die dem Ruf von Honeypot schaden können;

    4. die geeignet sind, Urheberrechte, Patente, Marken oder andere Rechte an geistigem Eigentum, die Rechte am eigenen Bild und andere persönlichen Rechte oder Rechte Dritter zu verletzen.

  6. Es ist dem Talent nicht gestattet, kommerzielle Werbung für Produkte oder Programme Dritter zu verbreiten, unaufgeforderte Massen-E-Mails und unerwünschte Werbung im Zusammenhang mit dem Service zu versenden. Das Talent respektiert die Privatsphäre von Dritten. Darüber hinaus ist es dem Talent nicht gestattet, in dem Service unbefugt Werke Dritter zu verbreiten, die durch Urheberrechte oder andere Rechte geschützt sind. Auch darf das Talent nicht auf Angebote mit solchen Inhalten verweisen.

  7. Honeypot ist berechtigt, Verstöße gegen Ziff. 4 zu unterbinden. Darüber hinaus ist Honeypot berechtigt, entsprechende verletzenden Inhalte des Talents zu löschen. Gleiches gilt, sofern konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Servicebedingungen durch Inhalte vorliegen, die in sonstiger Weise rechtswidrig sind. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Inhalte. Ein solcher Anspruch erlischt auch, wenn die Wiederherstellung aus technischen Gründen nicht möglich ist.

  8. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Honeypot ist es jedem blockierten Talent untersagt, einen neuen Account zu erstellen. Bei Umgehung dieses Verbots, hat Honeypot das Recht, den entsprechenden Account ohne vorherige Ankündigung dauerhaft zu sperren.

  9. Die Bestimmungen dieser Ziff. 4 schränken das Kündigungsrecht von Honeypot – insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung – gemäß Ziff. 12 nicht ein. Außerdem beschränken sie nicht das Recht von Honeypot, das virtuelle Hausrecht auszuüben.

5. Funktionsweise des Service / Pflichten von Honeypot

  1. Honeypot stellt den Service zur Verfügung, um Talente und Unternehmen miteinander zu verbinden. Der Service funktioniert wie folgt: Das Talent meldet sich beim Service an und stellt seinen Lebenslauf und andere Informationen bereit, die in den Servicebedingungen oder den Talent-Servicebedingungen aufgeführt sind. Unternehmen melden sich ebenfalls an und erstellen ein Profil. Dieses Profil ist nur für Talente sichtbar, an denen die Unternehmen – wie unten definiert – interessiert sind. Unternehmen können die Profile der Talente in einer Listen- und Detailansicht durchsuchen und entscheiden, sich im Rahmen einer Interviewanfrage an das jeweilige Talent zu wenden. Diese Interviewanfragen beinhalten einen ersten, unverbindlichen Angebotsvorschlag darüber, welches Vergütungsmodell dem Unternehmen vorschwebt. Das Talent kann die Interviewanfragen prüfen und die Profile der Unternehmen einsehen, die die Anfrage gesendet haben. Das Talent kann die Interviewanfrage annehmen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung durch das Talent kann das Unternehmen (nach Wahl des Talents) das Talent erneut mit einem angepassten Vorschlag kontaktieren. Sofern das Talent diesen akzeptiert, stellt Honeypot eine Verbindung zwischen dem Talent und dem Unternehmen her.

  2. Sobald ein Talent von einem Unternehmen in der Listenansicht angesehen wurde, gilt es als von Honeypot präsentiert ("Präsentation"). Wenn das Talent dem Unternehmen in den letzten zwölf Monaten vor der Präsentation direkt oder durch Dritte präsentiert wurde und das Unternehmen Honeypot nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich hierüber in Kenntnis setzt und stichhaltige Nachweise der Präsentation darstellt, gilt das Talent als durch Honeypot präsentiert. E-Mail oder Mitteilungen im Service sind in diesem Fall ausreichend. Ein Talent gilt als bereits unmittelbar oder durch einen Dritten präsentiert, sofern eine schriftliche Kommunikation bezüglich des Talents vorliegt, das Talent und das Unternehmen darin eindeutig identifizierbar sind und eine eindeutige Möglichkeit für eine Einstellung des Talents daraus hervorgeht.

  3. Eine Präsentation bezüglich des Services gilt für zwölf Monate.

  4. Honeypot kann – ist aber nicht verpflichtet – von Zeit zu Zeit, einem Unternehmen ein bestimmtes Talent vorschlagen oder umgekehrt. Das Talent wird in diesem Fall ebenfalls als präsentiert betrachtet. Dies kann per E-Mail, Messaging-Service oder Telefon erfolgen.

  5. Honeypot unternimmt angemessene Maßnahmen, um das Talent und das Unternehmen zusammenzubringen. Honeypot übernimmt jedoch unter keinen Umständen eine Garantie oder Gewähr oder übernimmt auf irgendeine andere Weise eine Verpflichtung dafür, dass das Talent oder das Unternehmen über Honeypot und/oder den Service eine passende Anstellung oder ein passendes Talent finden.

6. Pflichten des Talents

  1. Das Talent übermittelt die persönlichen Informationen, die in den verpflichtenden und freiwilligen Feldern des Anmeldeformulars erfragt werden.

  2. Honeypot kann von Zeit zu Zeit verpflichtende oder freiwillige Felder hinzufügen. Das Talent darf keine personenbezogenen Daten Dritter (d.h. Daten, die die Identifizierung einer Person ermöglichen) an Honeypot übermitteln, es sei denn, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlauben eine solche Übermittlung oder das Talent hat die Zustimmung der betroffenen Person erhalten. Honeypot ist berechtigt, im Einzelfall zusätzliche Informationen vom Talent anzufordern.

  3. Sofern in diesen Servicebedingungen nicht anders bestimmt, kommuniziert Honeypot üblicherweise mit dem Talent per E-Mail. Das Talent hat sicherzustellen, dass es alle E-Mails erhält, die von Honeypot an die E-Mail-Adresse gesendet werden, die im Laufe des Antrags oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Talent übermittelt wird. Das Talent wird insbesondere den Spam-Filter entsprechend konfigurieren und regelmäßig alle eingehenden E-Mails unter dieser Adresse prüfen. Honeypot ist zudem befugt, andere geeignete Kommunikationsmittel zu wählen.

  4. Das Talent informiert Honeypot innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich, sofern ein Unternehmen außerhalb des bereitgestellten Service mit dem Talent in Kontakt tritt, während sein Profil für Unternehmen auf der Plattform sichtbar ist.

  5. Das Talent hat alle Zugangsdaten (Login, Passwörter etc.) für den Service ("Zugangsdaten") streng vertraulich zu behandeln. Das Talent informiert Honeypot unverzüglich, sofern es Kenntnis davon erlangt oder vermutet, dass sich eine unbefugte dritte Person im Besitz der Zugangsdaten befindet.

  6. Falls für Honeypot Grund zu der Annahme besteht, dass ein unbefugter Dritter im Besitz von Zugangsdaten ist, kann Honeypot, ohne eine Verantwortung diesbezüglich zu übernehmen und nach alleinigem Ermessen, die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung ändern oder den jeweiligen Account blockieren. Honeypot wird das Talent umgehend informieren und auf Anfrage dem Talent die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitteilen. Das Talent hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.

  7. Sofern aufgrund des Verschuldens des Talents ein Dritter die Zugangsdaten verwendet, haftet das Talent für alle Handlungen und Schäden in diesem Zusammenhang. In diesem Fall gilt jeder Zugriff mit den Zugangsdaten des Talents als Zugriff durch das Talent selbst.

  8. Honeypot ist nicht verantwortlich für die Beschaffung oder Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeits- oder anderen Genehmigungen und/oder die Einhaltung von medizinischen und anderen länderspezifischen Vorschriften und Anforderungen, die für die Beschäftigung des Talents erforderlich sind.

7. Einstellung / Zahlung

  1. Die Nutzung von Honeypot ist für das Talent kostenfrei.

  2. Das Talent verpflichtet sich, Honeypot schriftlich (über den Service oder per E-Mail) so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen, zu informieren, falls es von einem Unternehmen angestellt oder anderweitig beauftragt wurde ("Einstellung"). Honeypot ist berechtigt, sich mit Talent in Verbindung setzen, um Statusaktualisierungen hinsichtlich laufender Verhandlungen anzufordern.

  3. Einstellung bedeutet jede Art von Anstellung, befristete Anstellung, Beauftragung oder sonstiger Einsatz des Talents durch das Unternehmen oder eines im Sinne von § 15 ff. AktG mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmens.

  4. Das Talent stimmt zu, dass Unternehmen alle Details des Vertrages an Honeypot übermitteln dürfen.

  5. Das Talent muss Honeypot innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich über eine Wiedereinstellung oder Vergleichbares durch ein Unternehmen in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach einer Vertragsbeendigung informieren.

  6. Honeypot betreibt das "Refer-a-Friend-Programm". Das Talent kann in diesem Zusammenhang einen Freund werben. Sofern sich der Freund bei Honeypot anmeldet und erfolgreich in eine Festanstellung vermittelt wird (keine Auftragsarbeit oder Praktikumsstelle), hat das Talent Anspruch auf eine Empfehlungsprämie in Höhe von 512,00 Euro. Die Empfehlung muss über die Empfehlungsfunktion erfolgen, die im Service oder in einem verbundenen Tracking-Link bereit gestellt ist. Eine Empfehlung gilt für eine Dauer von 12 Monaten. In diesem Zeitraum darf kein anderes Talent den gleichen Freund nochmals empfehlen. Honeypot wird die Empfehlungsprämie innerhalb von zwei (2) Wochen nach Beginn der Einstellung gutschreiben.

  7. Das Talent ist verpflichtet, die unterzeichnete Vereinbarung als Nachweis des Vertragsabschlusses und für die Rechnungsstellung an Honeypot zu übermitteln.

8. Qualität des Services / technische Mängel

  1. Es liegt in der Natur des Service, dass dieser kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert wird. Durch die Änderung und Weiterentwicklung des Service möchte Honeypot den Talenten einen hilfreichen Service und eine angenehme Erfahrung bieten. Daher gewährt Honeypot dem Talent Zugriff auf den Service in der verfügbaren Form oder Version. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf System- und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Das Talent hat keinen Anspruch auf Beibehaltung oder Wiederinstandsetzung eines bestimmten Umfangs der Dienstleistung. Etwaige Mangelansprüche des Talents, die sich auf die technische Verwendbarkeit des Services selbst beziehen, bleiben hiervon unberührt. Aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Service behält sich Honeypot das Recht vor, neue Funktionen anzubieten bzw. Funktionen aus dem Service zu entfernen oder zu ändern. Das Talent stimmt diesen fortlaufenden Änderungen des Service zu.

  2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, wie Bedienungsfehler des Talents, höhere Gewalt oder durch nicht von Honeypot vorgenommene Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen.

  3. Honeypot übernimmt in rechtlicher Hinsicht keine Garantien, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Servicebedingungen erklärt wird.

9. Haftungsbeschränkung / Verfügbarkeit

  1. Honeypot haftet nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung nur gemäß den Bestimmungen in den Ziff. 9.1.1 bis 9.1.5. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist jegliche Haftung von Honeypot ausgeschlossen. Gleiches gilt bei leichter Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Dies gilt jedoch nicht für die folgenden Fälle:

    1. Honeypot haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Honeypot, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten sowie für vorsätzlich von anderen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden; bei grober Fahrlässigkeit anderer Erfüllungsgehilfen haftet Honeypot gemäß den Bestimmungen für einfache Fahrlässigkeit in Ziff. 9.1.5.2.

    2. Honeypot haftet unbeschränkt für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Honeypot, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

    3. Sofern Honeypot eine Garantie übernimmt, haftet Honeypot für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstehen bis zu dem Betrag, der durch den Garantiezweck abgedeckt ist und der zum Zeitpunkt der Garantieerklärung für Honeypot vorhersehbar war.

    4. Im Rahmen der Produkthaftung haftet Honeypot unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.

    5. Honeypot haftet für Schäden, die durch fahrlässige (einschließlich einfacher Fahrlässigkeit) oder vorsätzliche Verletzung seiner Hauptpflichten durch Honeypot, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

      1. Hauptpflichten sind solche Grundpflichten, die das Wesentliche der Vereinbarung ausmachen, für den Abschluss ausschlaggebend waren und auf deren Erfüllung sich das Talent berufen kann.

      2. Verletzt Honeypot seine Hauptpflichten durch einfache Fahrlässigkeit, so ist die Haftung von Honeypot auf den Betrag beschränkt, den Honeypot zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen vorhersehen konnte.

      3. Schadensersatzansprüche sind auf das Zehnfache (10) der in diesen Servicebedingungen vorgesehenen Gebühren für die letzten zwölf (12) Monate beschränkt.

  2. Vorbehaltlich Klausel 9.1 und außer im Falle von Vorsatz übernimmt Honeypot keine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Gegenstand, unabhängig davon, ob diese Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit, Vertragsbruch, unzutreffenden Angaben oder aus einem anderen Grund entstanden ist, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Unterbrechung des Geschäftsbetriebes und/oder Unterbrechung der Tätigkeit des Talents oder seinen Kunden, sofern in diesen Servicebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

  3. Honeypot sichert eine Verfügbarkeit des Services von 99% (neunundneunzig Prozent) im Jahresdurchschnitt zu. Zeiträume, in denen der Service aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die außerhalb der Kontrolle von Honeypot liegen (wie höhere Gewalt oder ein Verschulden Dritter), nicht möglich ist und in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden, sind hiervon ausgenommen. Honeypot kann den Zugriff auf den Service beschränken, wenn dies für die Netzwerksicherheit, die Aufrechterhaltung der Netzwerkintegrität oder die Verhinderung schwerwiegender Fehlfunktionen des Netzwerks, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist. Die Rechte des Talents bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

10. Geistiges Eigentum / Entschädigung

  1. Honeypot oder der jeweilige Lizenzgeber ist ausschließlicher Inhaber oder ausschließlicher Inhaber von Rechten an allen Inhalten des Services. Der Inhalt ist durch nationales und internationales Recht und insbesondere durch das Urheberrecht geschützt. Die unautorisierte Verbreitung, Vervielfältigung, Löschung oder sonstige Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten von Honeypot wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

  2. Alle Rechte, die in diesen Servicebedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Honeypot vorbehalten. Honeypot behält alle Rechte, Titel und Interessen am und im Zusammenhang mit dem Service (mit Ausnahme von lizenzierten Inhalten und den darin enthaltenen Inhalten Dritter), einschließlich aller Daten (wie etwa Nutzungsdaten und Aufstellungen davon), Informationen und damit zusammenhängender Software. Das Talent erkennt an, dass die Software, Informationen, Inhalte und Daten im Zusammenhang mit dem Service (wie Nutzungsdaten oder Aufstellungen davon) für Honeypot nach dem Urheberrecht und/oder ähnlichen Rechten geschützt sind und Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte enthalten können, die im Eigentum von Honeypot stehen oder von Honeypot lizenziert wurden.

  3. Das Talent garantiert, dass es das Recht hat, (i) die Informationen an den Service zu übermitteln und (ii) Honeypot das Recht einräumen kann, die Informationen wie oben beschrieben zu verwenden.

  4. Das Talent verpflichtet sich hiermit, Honeypot und seine Tochtergesellschaften, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Inhaber und Erfüllungsgehilfen zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten bezüglich aller Ansprüche, Verfahren, Forderungen, Verpflichtungen, Verluste, Schäden, Urteile, Zahlungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und - kosten) basierend auf (i) einer Störung oder einer Verletzung der Vereinbarung und der Servicebedingungen, einschließlich jeglicher Zusicherung, Gewährleistung, Zusage, Beschränkung oder Verpflichtung, die von dem Talent hierin gemacht werden, (ii) fehlerhaften Gebrauch durch das Talent.

11. Vertraulichkeit

  1. Soweit kein Einverständnis von Honeypot vorliegt oder dies nicht anderweitig in diesen Servicebedingungen erklärt wird, stimmt das Talent zu, dass alle Informationen, einschließlich und ohne Einschränkung, Geschäftsinformationen, Informationen bezüglich des Firmenprofils, z. B. Gehaltsinformationen und Informationen über den „tech stack“ bezüglich Honeypot oder einem Kunden von Honeypot, die von oder im Namen von Honeypot bereitgestellt werden, streng vertraulich bleiben und geheim gehalten werden und vom Talent weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als der Teilnahme des Talents an dem Service verwendet werden dürfen ("Vertrauliche Informationen").

  2. Das Talent wird insbesondere keine im Zusammenhang mit dem Service erhaltenen Informationen dazu verwenden, eine Dienstleistung zu entwickeln, zu fördern oder auszuüben, die mit dem Service konkurriert oder eine andere Partei hierbei unterstützen.

  3. Nach und während der Laufzeit dieser Vereinbarung wird keine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei für einen mit dieser Vereinbarung nicht verbundenen Zweck verwenden oder Dritten gegenüber offen legen. Jede Ausnahme hiervon muss im Voraus eingeholt werden.

  4. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder zur Bekanntmachung von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurden oder an die Öffentlichkeit gelangt sind, ohne dass die empfangende Partei gegen diesen Abschnitt verstoßen hat oder sofern es erforderlich ist, dass die Informationen vor einer zuständigen rechtlichen oder staatlichen Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei teilt der offenlegenden Partei diese Offenlegung unverzüglich und vor Bekanntgabe schriftlich mit und unterstützt sie bei der Erlangung einer Verfügung zum Schutz der Informationen vor der Offenlegung.

12. Dauer / Beendigung

  1. Diese Vereinbarung tritt zu dem Zeitpunkt der Genehmigung des Antrags des Talents durch Honeypot in Kraft und gilt bis zur Beendigung, wie nachstehend ausgeführt.

  2. Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von fünf (5) Werktagen zu kündigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  3. Ziff. 7 und 11 gelten über die Beendigung der Vereinbarung hinaus; Ziff. 11 für fünf (5) Jahre.

  4. Die Parteien können die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.

  5. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei Schriftform auch E-Mail bedeutet. Auf Anforderung sind die Gründe für eine außerordentliche Kündigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sie in der Kündigungserklärung nicht bereits aufgeführt sind. Eine ordentliche Kündigung erfordert keine Angabe der Kündigungsgründe.

13. Datenschutz

  1. Honeypot verarbeitet und nutzt die Daten des Talents, die während der Durchführung der Vereinbarung und im Rahmen dieser Servicebedingungen erhoben werden, in dem Umfang, der zur Erfüllung der Vereinbarung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzerklärung von Honeypot (abrufbar unter

     

    https://www.honeypot.io/pages/privacy

     

    )

  2. Das Talent ist sich bewusst, dass die Erfüllung der Vereinbarung die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen beinhaltet, mit denen Honeypot zusammenarbeitet, um das Talent zu vermitteln und die richtige Person für den richtigen Job gemäß diesen Servicebedingungen und der Datenschutzrichtlinie zu finden.

  3. Das Talent ist sich bewusst, dass Honeypot das Talent per Telefon, E-Mail oder Messaging-Service kontaktieren und passende Unternehmen vorschlagen kann.

14. Änderungen der Servicebedingungen

  1. Jede Anmeldung beim Service unterliegt diesen Servicebedingungen.

  2. Honeypot ist berechtigt, in der Zukunft jederzeit Änderungen an diesen Servicebedingungen (einschließlich Ergänzungen) vorzunehmen, falls dies erforderlich sein sollte (insbesondere bei Änderungen im Service oder Änderungen des dafür geltenden Rechts, wie z. B. Gesetzgebung oder Rechtsprechung) und sofern das Talent nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird.

  3. Das Talent wird über Änderungen der Servicebedingungen in angemessener Form informiert. Honeypot benachrichtigt das Talent über den Service oder per E-Mail. Änderungen der Servicebedingungen werden bei der ersten Anmeldung nach den jeweiligen Änderungen oder Ergänzungen dem Talent gegenüber kenntlich gemacht.

  4. Das Talent kann gegen Änderungen der Vereinbarung innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung über die Änderungen und der Möglichkeit der Kenntnisnahme, widersprechen. Es wird empfohlen, dass das Talent seinen Widerspruch schriftlich einlegt (zum Beispiel per E-Mail).

  5. Die Änderungen der Servicebedingungen werden verbindlich, sofern das Talent (i) den Änderungen nicht innerhalb der oben genannten Frist widerspricht oder (ii) den Service nach Ablauf der oben genannten Frist weiter nutzt.

  6. Honeypot wird das Talent im Rahmen der Mitteilung über Änderungen der Servicebedingungen über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Änderungen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruch, informieren.

  7. Sofern das Talent den Änderungen rechtzeitig widerspricht, kann jede Partei die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, die Kündigung ist gemäß Ziff. 12 fristlos möglich. Bis zur Beendigung unterliegt die vertragliche Beziehung zwischen dem Talent und Honeypot der früheren Version der Vereinbarung. Weitere Ansprüche gegen Honeypot stehen dem Talent nicht zu.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und ist entsprechend auszulegen. Wenn das Talent in der EU ansässig ist, darf ihm der durch das verbindliche Verbraucherschutzgesetz seines Wohnsitzlandes gebotene Schutz nicht entzogen werden. Sofern das Talent rechtliche Schritte einleitet, muss die Klage bei einem deutschen Gericht oder beim Gericht des Wohnsitzes des Talents eingereicht werden.

16. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Honeypot und dem Talent in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absprachen. Geschäftsbedingungen des Talents werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Honeypot hat diese schriftgitlich akzeptiert.

  2. Alle Rechte und Pflichten von Honeypot im Rahmen der Vereinbarung können einem späteren Inhaber oder Betreiber des Service im Rahmen eines Zusammenschlusses, eines Erwerbs oder eines Verkaufs aller oder aller wesentlichen Vermögenswerte von Honeypot übertragen werden. Das Talent darf diese Vereinbarung oder einzelne oder sämtliche Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Honeypot abtreten oder übertragen. Diese Vereinbarung ist für die gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und gültigen Bevollmächtigten der Parteien bindend.

  3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 14 darf die Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht geändert werden. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung der Vereinbarung (ganz oder teilweise) bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail); auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch Schriftform verzichtet werden.

  4. Jede Partei der Vereinbarung ist gegenüber der anderen Partei ein unabhängiger Vertragspartner bezüglich aller Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Nichts in dieser Vereinbarung soll so ausgelegt werden, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vereinigung oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien entsteht.

  5. Sofern Honeypot es unterlässt, gegen eine Verletzung durch das Talents vorzugehen, beseitigt dies nicht das Recht von Honeypot, in Bezug auf diese Verletzung oder nachfolgende oder ähnliche Verstöße zu handeln. Eine Zustimmung oder ein Verzicht von Honeypot im Rahmen dieser Servicebedingungen gilt nur dann als wirksam, wenn dieser schriftlich übermittelt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Honeypot unterzeichnet wurde.

  6. Die in diesen Servicebedingungen verwendeten Überschriften der jeweiligen Abschnitte dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vereinbarung.

  7. Die englische Version dieser Servicebedingungen ist maßgebend.

  8. Durch die Einreichung eines Antrags auf Teilnahme am Service bestätigt das Talent, dass das Talent diese Servicebedingungen vollständig gelesen hat und erklärt sich damit einverstanden, an alle entsprechenden Bedingungen gebunden zu sein. Wenn das Talent nicht an diese Servicebedingungen gebunden sein möchte, sollte das Talent keinen Antrag auf Teilnahme am Service einreichen.

Für Unternehmen

New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, Germany, Deutschland, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 148078, Vorstand: Petra von Strombeck (CEO), Ingo Chu, Frank Hassler, Aufsichtsratsvorsitzender: Martin Weiss, Umsatzsteuer-ID: DE 230144235 (nachfolgend als „Honeypot” oder „uns” bezeichnet) betreibt eine Online-Job-Vermittlungsplattform unter https://www.honeypot.io/ und über andere Kanäle ("Service"). Der Dienst bringt Unternehmen („Unternehmen") und Kandidaten („Talent(e)") zusammen, um die richtige Person für die richtige Stelle zu finden. Talente sind natürliche Personen, die über den Dienst eine neue Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit suchen. Unternehmen sind natürliche Personen oder Gesellschaften, die über den Dienst neue Mitarbeiter oder Auftragnehmer suchen. Vertrag bezeichnet den Recruiting-Partnerschaftsvertrag und diese Nutzungsbedingungen. Der Vertrag gewährt Unternehmen Zugang zum Dienst sowie eine bestimmte Anzahl von Einstellungsguthaben („Hiring Credits“). Diese Hiring Credits können für die Einstellung von Talenten über den Dienst verwendet werden.

1. Anwendungsbereich

  1. Honeypot ermöglicht den Unternehmen die Nutzung des Dienstes im Rahmen ihrer eigenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Honeypot erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Dienst für die Unternehmen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Nutzungsbedingungen für Unternehmen" oder „Allgemeine Nutzungsbedingungen" genannt).

  2. Honeypot widerspricht der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Unternehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen werden nur dann Bestandteil des Vertrages zwischen dem Unternehmen und Honeypot, wenn Honeypot ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  3. Honeypot kann die Dienste unabhängiger Dritter, wie z.B. App-Stores und soziale Netzwerke, für den Dienst nutzen („Drittleistungen"). Es werden keine Drittleistungen von Dritten auf Anweisung von Honeypot erbracht. Honeypot erbringt keine Drittleistungen. Honeypot oder die Drittpartei werden diese Dienstleistungen in geeigneter Weise kennzeichnen. Alle Fragen im Zusammenhang mit Drittleistungen werden von diesen Nutzungsbedingungen nicht berührt. Honeypot haftet nicht für Drittleistungen. Drittleistungen können den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Anbieter unterliegen.

  4. Anwendungen für mobile Geräte („App(s)") werden in der Regel nicht direkt von Honeypot, sondern von einem Drittanbieter („App-Store") zur Verfügung gestellt. Hierfür ist möglicherweise ein separates Unternehmenskonto erforderlich. Honeypot übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der Dienst in Funktionalität und Design auf allen mobilen Geräten identisch ist. Bestimmte Funktionen und Inhalte stehen möglicherweise nicht zur Verfügung. Unternehmen wird empfohlen, die Funktionsbeschreibung der App durchzulesen.

2. Nutzungsbeschränkungen / Verbotenes Verhalten

  1. Honeypot stellt den Dienst ausschließlich zur Nutzung gemäß diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Eine automatische Registrierung ist nicht gestattet. Ein automatisches Einloggen ist verboten. Es dürfen nur die von Honeypot zur Verfügung gestellten offiziellen Clients und Apps oder Websites verwendet werden, um sich mit dem Dienst zu verbinden. Das Unternehmen darf keine anderen Optionen erstellen, unterstützen, hosten, verlinken oder bereitstellen, die von anderen Personen zur Nutzung des Dienstes verwendet werden können.

  2. Das Unternehmen darf sein Konto nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Honeypot an Dritte übertragen.

  3. Das Unternehmen darf keine Mittel, Mechanismen oder Software in Verbindung mit dem Dienst einsetzen, die Funktionen des Dienstes stören können. Das Unternehmen darf keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer unangemessenen oder übermäßigen Beanspruchung der technischen Kapazitäten von Honeypot führen können. Insbesondere ist es dem Unternehmen nicht erlaubt, die von Honeypot generierten Inhalte zu sperren, zu überschreiben oder zu verändern, sofern Honeypot dies nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.

  4. Das Unternehmen wird alles unterlassen, was die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit des Dienstes gefährden könnte.

  5. Das Unternehmen darf durch die Nutzung des Dienstes nicht gegen geltende Rechtsvorschriften wie z.B. das Strafgesetzbuch oder Rechte Dritter verstoßen und sichert zu, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte in den Dienst einzustellen oder an diesen zu übertragen. Dies gilt insbesondere für Inhalte (einschließlich Mitgliedsnamen etc.), a. die falsch, ungenau oder irreführend sind; b. die beleidigend, rassistisch, sexistisch, pornografisch oder obszön sind; c. die den Ruf von Honeypot beeinträchtigen können; oder d. die Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige geistige Eigentumsrechte, das Recht am eigenen Bild und andere Persönlichkeitsrechte oder Rechte Dritter verletzen können.

  6. Das Unternehmen darf keine kommerzielle Werbung für Produkte oder Programme Dritter verbreiten und keine unaufgeforderten Massenmails oder unerwünschte Werbung über den Dienst versenden. Das Unternehmen wird die Privatsphäre Dritter respektieren. Darüber hinaus ist es dem Unternehmen nicht gestattet, unbefugt urheberrechtlich oder durch andere Rechte geschützte Werke Dritter über den Dienst zu verbreiten. Zudem darf das Unternehmen nicht auf Angebote mit solchen Inhalten verweisen.

  7. Honeypot hat das Recht, Verstöße gegen diese Ziffer 2 zu unterbinden. Darüber hinaus kann Honeypot die rechtsverletzenden Inhalte des Unternehmens löschen. Das Gleiche gilt bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen für Inhalte, die aus anderen Gründen rechtswidrig sind. Ein Anspruch auf Wiederherstellung von unzulässigen, gelöschten Inhalten besteht nicht. Ein solcher Anspruch entfällt auch dann, wenn die Wiederherstellung aus technischen Gründen nicht möglich ist.

  8. Die Regelungen dieser Ziffer 2 schränken das Kündigungsrecht von Honeypot - insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung - gemäß Ziffer 11 nicht ein. Sie schränken ferner nicht das Recht von Honeypot zur Ausübung des virtuellen Hausrechts ein.

3. Funktionsweise des Dienstes / Verantwortungsbereiche von Honeypot

  1. Honeypot bietet den Dienst an, um Talente und Unternehmen zusammenzubringen. Der Dienst funktioniert wie folgt: Talente melden sich beim Dienst an und hinterlegen ein Profil. Unternehmen erstellen nach Abschluss des Recruiting-Partnerschaftsvertrags ebenfalls ein Profil. Dieses Profil ist nur für Talente sichtbar, an denen die Unternehmen wie nachstehend definiert interessiert sind. Unternehmen können die Profile der Talente in einer Listen- und einer Detailansicht durchsuchen und sich dann bei dem jeweiligen Talent bewerben, indem sie über die Detailansicht eine Anfrage für ein Vorstellungsgespräch senden. Anfragen für Vorstellungsgespräche enthalten ein erstes, unverbindliches Angebot über das vom Unternehmen angedachte Vergütungspaket. Die Talente können die Anfragen für ein Vorstellungsgespräch prüfen und erhalten nun die Möglichkeit, die Profile der Unternehmen zu durchsuchen, von denen die Anfragen stammen. Das Talent kann die Anfrage für ein Vorstellungsgespräch annehmen oder ablehnen. Wird die Anfrage abgelehnt, kann das Unternehmen (nach Wahl des Talents) das Talent mit einem überarbeiteten Vorschlag erneut kontaktieren. Wird die Anfrage angenommen, bringt Honeypot Talent und Unternehmen zusammen.

  2. Sobald ein Talent von einem Unternehmen in der Detailansicht angesehen wurde, ist es von Honeypot vorgestellt worden („Vorstellung"). Wurden Talent und Unternehmen in den letzten zwölf Monaten vor der Vorstellung direkt oder durch einen Dritten vorgestellt und teilt das Unternehmen dies Honeypot nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich und unter Vorlage entsprechender Nachweise mit, so gilt das Talent als von Honeypot vorgestellt. E-Mail und der Dienst sind geeignete Kommunikationsmittel in diesem Zusammenhang. Ein Talent gilt als bereits direkt oder durch einen Dritten vorgestellt, wenn es eine schriftliche Kommunikation in Bezug auf das Talent gibt, mit einer eindeutigen Identifizierung des Talents, des Unternehmens und der Möglichkeit der Einstellung des Talents.

  3. Honeypot kann von Zeit zu Zeit einem Unternehmen ein bestimmtes Talent oder einem Talent ein bestimmtes Unternehmen vorschlagen, ist aber nicht dazu verpflichtet. In dem Fall wird das Talent ebenfalls als vorgestellt angesehen. Solche Vorschläge können per E-Mail, Nachrichtendienst oder telefonisch erfolgen.

  4. Honeypot unternimmt angemessene Anstrengungen, um Talente und Unternehmen zusammenzubringen, übernimmt jedoch unter keinen Umständen eine Zusicherung, Gewährleistung oder Garantie oder verpflichtet sich in irgendeiner anderen Weise, dass das Talent oder das Unternehmen durch Honeypot und/oder den Dienst ein passendes Pendant finden werden.

4. Verpflichtungen des Unternehmens

  1. Das Unternehmen muss die in den Pflichtfeldern und freiwilligen Feldern des Registrierungsformulars oder per E-Mail von Honeypot angeforderten Informationen über das Unternehmen übermitteln.

  2. Honeypot kann von Zeit zu Zeit Pflichtfelder oder freiwillige Felder hinzufügen. Honeypot kann darüber hinaus im Einzelfall auch zusätzliche Informationen vom Unternehmen verlangen. Das Unternehmen darf keine personenbezogenen Daten (d. h. Daten, die die Identifizierung einer Person ermöglichen) an Honeypot übermitteln, es sei denn, die Übermittlung ist datenschutzrechtlich zulässig oder erfolgt mit Einwilligung der betroffenen Personen.

  3. Sofern in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, kommuniziert Honeypot mit dem Unternehmen in der Regel per E-Mail. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass es alle E-Mails erhält, die Honeypot an die im Rahmen der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt angegebene Adresse schickt. Das Unternehmen muss insbesondere den Spam-Filter entsprechend konfigurieren und regelmäßig alle unter dieser Adresse eingehenden E-Mails überprüfen. Honeypot kann auch jedes andere geeignete Kommunikationsmittel wählen.

  4. Das Unternehmen muss alle Zugangsdaten (Login, Passwörter etc.) für den Dienst („Zugangsdaten") streng vertraulich behandeln. Das Unternehmen muss Honeypot unverzüglich informieren, wenn es erfährt oder vermutet, dass ein unbefugter Dritter im Besitz der Zugangsdaten ist.

  5. Falls Honeypot Grund zu der Annahme hat, dass ein unbefugter Dritter im Besitz von Zugangsdaten ist, kann Honeypot, ohne jegliche Verpflichtung dazu zu übernehmen und stets nach eigenem Ermessen handelnd, die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung ändern oder das entsprechende Konto sperren. Honeypot wird das Unternehmen unverzüglich informieren und auf Anfrage die neuen Zugangsdaten unverzüglich an das Unternehmen übermitteln. Das Unternehmen kann nicht die Wiederherstellung seiner ursprünglichen Zugangsdaten verlangen.

  6. Sofern ein Dritter mit Verschulden des Unternehmens die Zugangsdaten des Unternehmens nutzt, haftet das Unternehmen für alle derartigen Handlungen und für etwaige Schäden. In dem Fall gilt jeder Zugang über die Zugangsdaten des Unternehmens als Zugang des Unternehmens.

  7. Während der Laufzeit des Vertrags wird das Unternehmen keine Mitarbeiter von Honeypot oder einem mit Honeypot verbundenen Unternehmen zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit Honeypot oder einem mit Honeypot verbundenen Unternehmen bewegen und ein solches Handeln auch nicht unterstützen. Dieses Verbot gilt in dem nach § 75 HGB zulässigen Umfang.

  8. Honeypot ist nicht verantwortlich für die Beschaffung von Arbeits- oder anderen Genehmigungen und/oder ärztlichen Untersuchungen und die Erfüllung anderer länderspezifischer Vorschriften und Anforderungen, die für die Beschäftigung des Talents erforderlich sind, und muss in diesem Zusammenhang auch keine Unterstützung leisten. Dies gilt nur dann nicht, wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  9. Honeypot verlässt sich auf die vom Talent zur Verfügung gestellten Informationen. Das Unternehmen muss sich selbst davon überzeugen, dass das Talent für die vorgesehene Stelle geeignet ist und den Anforderungen des Unternehmens genügt.

5. Bezahlung

  1. Die Gebühren für die gesamte im Vertrag angegebene Abonnementlaufzeit sind sofort im Voraus zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zu zahlen.

  2. Honeypot behält sich das Recht vor, die Gebühr von Zeit zu Zeit mit Wirkung für den folgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Honeypot wird das Unternehmen schriftlich oder per E-Mail über jede Gebührenänderung sechzig Tage vor Beginn des für das Unternehmen geltenden Verlängerungszeitraums informieren. Im Falle einer Gebührenerhöhung kann das Unternehmen innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der Mitteilung von Honeypot durch schriftliche Mitteilung an Honeypot rückwirkend zum Datum der Verlängerung vom Vertrag zurücktreten.

  3. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Honeypot, einschließlich Hiring Credits, während der Vertragslaufzeit kann das Unternehmen keine Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Laufzeit über die jeweilige Vertragslaufzeit hinaus verlangen.

  4. In folgenden Fällen besteht kein Anspruch des Unternehmens auf Rückzahlung von Vorauszahlungen: a. Wenn Honeypot den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, b. wenn Honeypot eine oder mehrere der in Ziffer 2. genannten Sanktionen verhängt, c. wenn das Unternehmen den Vertrag kündigt.

  5. Der Anspruch des Unternehmens auf Rückzahlung von Vorauszahlungen ist nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen den Vertrag aus einem Honeypot zuzurechnenden wichtigen Grund kündigt.

  6. Das Unternehmen kann ein neues Abonnement abschließen, wenn alle Hiring Credits während einer laufenden Vertragslaufzeit verbraucht sind. Dieser Kauf erfordert einen separaten Vertrag. Für Einstellungen ohne verfügbare Hiring Credits innerhalb desselben Vertragszeitraums wird eine Provision gemäß Ziffer 6.3. erhoben.

6. Einstellung von Talenten

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich, Honeypot so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der im Recruiting-Partnerschaftsvertrag festgelegten Anzahl von Tagen, schriftlich (wobei über den Dienst oder per E-Mail ausreichend ist) zu informieren, wenn ein vorgestelltes Talent vom Unternehmen eingestellt oder anderweitig beauftragt wird („Einstellung"). Die Mitteilung muss eine Kopie des Originals des Arbeitsvertrags enthalten, in dem das Datum des Vertragsbeginns, das Datum der Vertragsunterzeichnung sowie Angaben zum Gehalt im Sinne von Ziffer 6.3 aufgeführt sein müssen. Honeypot kann Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen, um den aktuellen Stand laufender Verhandlungen zu erfragen.

  2. Einstellung ist jede Form der Anstellung, der Zeitarbeit, der Beauftragung oder des sonstigen Einsatzes von Talenten durch das Unternehmen oder ein mit dem Unternehmen verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG.

  3. Wird ein Talent gemäß Ziffer 6.2 während des Zeitraums einer Vorstellung eingestellt und wird dies nicht von den Hiring Credits des Recruiting-Partnerschaftsvertrags umfasst, erhält Honeypot eine Provision, wie im Recruiting-Partnerschaftsvertrag festgelegt, auf Basis des Gehalts des Talents („Gehalt"). Das Gehalt umfasst das Bruttogrundgehalt oder -honorar, den (garantierten und/oder erwarteten) Bonus, Provisionen, Zulagen, Anreizzahlungen, Schichtzulagen, Ortszuschläge und Abrufzuschläge sowie alle sonstigen Vergütungen, die das Talent während des ersten Jahres seiner Einstellung erhält oder voraussichtlich erhalten wird. Ausgeschlossen sind Leistungen, die das Unternehmen zum Ausgleich von Ausgaben (z. B. Reisekosten, Umzugskosten, Visakosten) an das Talent zahlt, sowie jegliche Kapitalbeteiligungen, Aktienoptionen oder ähnliche Vergütungsoptionen. Klargestellt wird, dass an die Unternehmensleistung gekoppelte Boni nicht ausgeschlossen sind. Das Unternehmen verpflichtet sich, Honeypot bei der Meldung der Einstellung über die Höhe des Gehalts zu informieren.

  4. Erfolgt die Einstellung für weniger als zwölf Monate, wird die Provision von Honeypot anteilig berechnet. Spätere Einstellungen, Verlängerungen, Erweiterungen oder Ähnliches werden der anteiligen Berechnung bis zum Erreichen der in Ziffer 6.3 festgelegten Höhe hinzugerechnet. Dies erfolgt für einen Zeitraum von bis zu vierundzwanzig Monaten ab der ersten Einstellung. Das Unternehmen muss Honeypot gemäß Ziffer 6.1 benachrichtigen.

  5. Wird die Einstellung beendet, hat das Unternehmen Anspruch auf einen Ersatz-Hiring-Credit. Eine Einstellung gilt als beendet, wenn die Kündigung innerhalb der im Recruiting-Partnerschaftsvertrag festgelegten Frist unterzeichnet und wirksam wird. Der Ersatz-Hiring-Credit unterliegt den im Recruiting-Partnerschaftsvertrag festgelegten Bedingungen und kann innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Talents innerhalb der laufenden Vertragslaufzeit des Recruiting-Partnerschaftsvertrags in Anspruch genommen werden.

7. Umgehungsverbot

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich ausdrücklich, während der Vertragslaufzeit und für die Dauer von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung, weder direkt noch über Dritte, insbesondere Personalvermittler, in Bezug auf die Einstellung eines vorgestellten Talents ein n Arbeitsverhältnis mit diesem einzugehen oder an dieses heranzutreten.

  2. Jede direkte oder indirekte geschäftliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und Talenten oder Personalvermittlern in Bezug auf die oben genannten Dienstleistungen und das jeweilige Talent muss entweder Honeypot als Vermittler einbeziehen oder mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Honeypot erfolgen.

  3. Das Unternehmen haftet persönlich für die Einhaltung dieser Verpflichtung und darf diese Verpflichtung in keiner Weise umgehen.

  4. Ein Verstoß gegen diese Klausel führt zu einer von Honeypot nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe, die von einem unabhängigen Gericht im Sitzstaat von Honeypot überprüft werden kann und die mindestens das Fünffache des durch die unzulässige Handlung verursachten finanziellen Verlustes betragen sollte, mindestens jedoch 25.000 EUR.

  5. Eine Schadensersatzpflicht wird dadurch nicht ausgeschlossen.

  6. Diese Ziffer 7 findet keine Anwendung, sofern das Unternehmen nachweisen kann, dass es bereits vor der Vorstellung des Talents in Bezug auf das betreffende Talent eine Geschäftsbeziehung mit Personalvermittlern oder dem Talent begründet hatte.

8. Qualität des Dienstes / Technische Probleme

  1. Der Dienst ist so konzipiert, dass er ständig weiterentwickelt und aktualisiert wird. Mit der Änderung und Weiterentwicklung des Dienstes will Honeypot den Unternehmen einen nützlichen Dienst und eine angenehme Erfahrung bieten. Daher gewährt Honeypot dem Unternehmen Zugang zum Dienst in seiner jeweils verfügbaren Form oder Version. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf die System- und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines bestimmten Zustandes des Leistungsumfangs. Etwaige Mängelansprüche des Unternehmens in Bezug auf die technische Nutzbarkeit des Dienstes als solches bleiben davon unberührt. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Dienstes behält sich Honeypot das Recht vor, neue Funktionen anzubieten und/oder diese aus dem Dienst zu entfernen oder zu verändern. Das Unternehmen erklärt sich mit diesen kontinuierlichen Änderungen des Dienstes einverstanden.

  2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Fehler, die durch äußere Einflüsse wie Bedienungsfehler des Unternehmens, höhere Gewalt, nicht von Honeypot durchgeführte Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen.

  3. Honeypot übernimmt keine Garantien im Rechtssinne, es sei denn, dies ist in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen.

9. Haftungsbegrenzung / Verfügbarkeit

  1. Honeypot haftet im Rahmen dieses Vertrags ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 9.1.1 bis 9.1.5. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist jegliche Haftung von Honeypot ausgeschlossen. Dasselbe gilt im Falle leichter Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Regelungen gelten jedoch nicht in den folgenden Fällen:

  2. Honeypot haftet unbegrenzt für Schäden, die von Honeypot, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden, die von sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden; bei grober Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Honeypot nach Maßgabe der Regelungen für einfache Fahrlässigkeit in Ziffer 9.1.5 b).

  3. Honeypot haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Honeypot, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  4. Bei Übernahme einer Zusicherung haftet Honeypot für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstehen, bis zur Höhe des Betrages, der vom Zweck der Zusicherung umfasst ist und für Honeypot zum Zeitpunkt der Übernahme der Zusicherung vorhersehbar war.

  5. Bei Produkthaftungsfällen haftet Honeypot unbeschränkt nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

  6. Honeypot haftet für Schäden, die auf einer fahrlässigen (einschließlich einfacher Fahrlässigkeit) oder vorsätzlichen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch Honeypot, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. a. Wesentliche Vertragspflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die den Vertrag prägen, die für den Vertragsschluss maßgeblich waren und auf deren Erfüllung das Unternehmen vertrauen darf. b. Verletzt Honeypot wesentliche Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit, so ist die sich daraus ergebende Haftung auf den Betrag begrenzt, der für Honeypot zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. c. Der Schadenersatz ist auf das Zehnfache (10) der in den letzten zwölf (12) Monaten gemäß diesen Nutzungsbedingungen gezahlten Gebühren beschränkt.

  7. Vorbehaltlich Ziffer 8.1 und außer im Falle von Vorsatz haftet Honeypot aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Vertragsgegenstand nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung und/oder Betriebsunterbrechung des Unternehmens oder seiner Kunden, unabhängig davon, ob eine solche Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Falschdarstellung oder aus anderen Gründen entsteht, es sei denn, in diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

  8. Honeypot sichert eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99% (neunundneunzig Prozent) im Jahresdurchschnitt zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiträume, in denen der Dienst aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen außerhalb der Kontrolle von Honeypot (z. B. höhere Gewalt oder Verschulden Dritter) nicht zur Verfügung steht, sowie Zeiträume, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Honeypot kann den Zugang zum Dienst beschränken, wenn dies für die Netzwerksicherheit, die Aufrechterhaltung der Netzwerkintegrität und die Verhinderung schwerwiegender Fehlfunktionen des Netzwerks, der Software oder der gespeicherten Daten erforderlich ist. Die Rechte des Unternehmens im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

10. Geistiges Eigentum / Freistellung

  1. Honeypot oder sein jeweiliger Lizenzgeber ist ausschließlicher Eigentümer oder alleiniger Inhaber der Rechte an allen Inhalten des Dienstes. Die Inhalte sind durch nationales und internationales Recht und insbesondere durch das Urheberrecht geschützt. Die unbefugte Verbreitung, Vervielfältigung, Löschung oder sonstige Verletzung von geistigen Eigentumsrechten und Urheberrechten von Honeypot wird sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.

  2. Honeypot gewährt dem Unternehmen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht, den Dienst ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Honeypot gewährt dem Unternehmen keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz am geistigen oder gewerblichen Eigentum von Honeypot oder dessen Lizenzgebern, mit Ausnahme eines eingeschränkten Nutzungsrechts für die Vertragsdauer gemäß diesen Nutzungsbedingungen.

  3. Alle nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen gewährten Rechte bleiben Honeypot vorbehalten. Honeypot behält alle Rechte am Dienst (mit Ausnahme von darin enthaltenen lizenzierten Inhalten und Inhalten Dritter), einschließlich aller mit dem Dienst zusammenhängenden Daten (wie z. B. Nutzungsdaten und Zusammenstellungen davon), Informationen und Software. Das Unternehmen erkennt an, dass die Software, Informationen, Inhalte und Daten im Zusammenhang mit dem Dienst (wie z. B. alle Nutzungsdaten oder Zusammenstellungen davon) für Honeypot nach Urheberrecht und ähnlichen Rechten geschützt sind und Geschäftsgeheimnisse oder anderes geistiges oder gewerbliches Eigentum enthalten können, an dem Honeypot Eigentum oder Lizenzrechte hält.

  4. Das Unternehmen versichert, dass es befugt ist, (i) die Informationen an den Dienst zu übermitteln und (ii) Honeypot das Recht zu gewähren, die Informationen wie oben beschrieben zu nutzen.

  5. Das Unternehmen verpflichtet sich, Honeypot und seine Tochtergesellschaften, Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Eigentümer und Beauftragte in Bezug auf alle Ansprüche, Klagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Vergleiche, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und -kosten) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die auf (i) einer Nichterfüllung oder einem Verstoß gegen den Vertrag und die Nutzungsbedingungen, einschließlich aller Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusagen, Beschränkungen oder Verpflichtungen, die das Unternehmen hierin übernommen hat oder (ii) einer missbräuchlichen Nutzung durch das Unternehmen oder durch einen Dritten unter der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens beruhen.

11. Vertraulichkeit

  1. Sofern nicht etwas anderes in diesen Nutzungsbedingungen bestimmt ist oder Honeypot seine Zustimmung erteilt hat, erklärt sich das Unternehmen damit einverstanden, dass alle Informationen, unter anderem die Bedingungen dieses Vertrags, geschäftliche Informationen, Kundenlisten, Preis- und Verkaufsinformationen, Lebensläufe und Arbeitsbeispiele, die Honeypot oder andere Unternehmen von Honeypot betreffen und die von einem von ihnen oder in deren Namen zur Verfügung gestellt werden, streng vertraulich und geheim sind und vom Unternehmen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als die Nutzung des Dienstes durch das Unternehmen verwendet werden dürfen („vertrauliche Informationen").

  2. Das Unternehmen darf insbesondere keine über den Dienst erhaltenen Informationen verwenden, um einen Dienst zu entwickeln, zu verbessern oder zu betreiben, der mit dem Dienst von Honeypot im Wettbewerb steht, oder eine andere Partei bei einem solchen Vorhaben unterstützen.

  3. Während und nach Beendigung der Laufzeit des Vertrags wird keine der Parteien vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei für irgendeinen Zweck verwenden oder an Dritte weitergeben. Ausnahmen hiervon müssen im Voraus eingeholt werden.

  4. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Informationen, die von der empfangenden Partei selbstständig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden, oder die diese rechtmäßig von einem zur Offenlegung befugten Dritten erhalten hat, oder deren Freigabe von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigt wurde, oder die ohne Verletzung dieser Bestimmung durch die empfangende Partei öffentlich bekannt geworden sind, oder deren Offenlegung von einer zuständigen Justiz- oder Regierungsbehörde verlangt wird, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei vor der Offenlegung unverzüglich schriftlich über ein solches Erfordernis unterrichtet und sie die offenlegende Partei dabei unterstützt, eine Anordnung zum Schutz der Informationen vor öffentlicher Offenlegung zu erwirken.

  5. Honeypot kann zusammengefasste und anonymisierte Daten für statistische und Marketingzwecke verwenden. Honeypot wird Daten von mehreren Unternehmen zusammenfassen und anonymisieren, bevor solche zusammengefassten Daten veröffentlicht werden.

12. Laufzeit / Kündigung des Vertrags

  1. Dieser Vertrag läuft zunächst für die vom Unternehmen gewählte Mindestnutzungsdauer. Danach verlängert er sich um den gleichen Zeitraum, sofern er nicht fristgerecht durch das Unternehmen oder durch Honeypot gekündigt wird.

  2. Jede Partei kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens zwei (2) Monaten zum Ende der Mindestnutzungsdauer oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums kündigen.

  3. Die Ziffern 6, 7 und 11 bleiben auch nach Beendigung des Vertrags gültig, Ziffer 11 für drei Jahre.

  4. Die Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.

  5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform, die auch durch eine E-Mail gewahrt wird. Auf Verlangen sind die Gründe für die außerordentliche Kündigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sofern diese nicht bereits im Kündigungsschreiben angegeben wurden. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen keine Kündigungsgründe angegeben werden.

13. Datenschutz

  1. Honeypot verarbeitet und nutzt die im Laufe der Vertragsdurchführung und im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erhobenen Daten des Unternehmens, insbesondere soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist, in Übereinstimmung mit allen anwendbaren europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen. Es gilt die Datenschutzerklärung von Honeypot (abrufbar unter „Datenschutzerklärung“).

  2. Das Unternehmen ist verpflichtet, übermittelte personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit allen anwendbaren europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und personenbezogene Daten zu löschen, sobald die Daten für den jeweiligen Zweck nicht mehr erforderlich sind oder die gesetzlichen Löschungsfristen abgelaufen sind. Dem Unternehmen ist es darüber hinaus nicht gestattet, personenbezogene Daten des Talents an Dritte weiterzugeben, sofern diese Daten nicht durch Auftragsverarbeitungsverträge erfasst werden.

14. Änderungen der Nutzungsbedingungen

  1. Jedes Einloggen in den Dienst unterliegt diesen Nutzungsbedingungen.

  2. Honeypot kann jederzeit für die Zukunft Änderungen (einschließlich Ergänzungen) an diesen Nutzungsbedingungen vornehmen, sofern sich dies als notwendig erweist (insbesondere um Änderungen des Dienstes oder der für den Dienst geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. neue Gesetzgebung oder Rechtsprechung, Rechnung zu tragen) und sofern das Unternehmen dadurch nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird.

  3. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Unternehmen in geeigneter Form mitgeteilt. Honeypot wird das Unternehmen über den Dienst oder per E-Mail benachrichtigen. Änderungen an den Nutzungsbedingungen werden beim ersten Einloggen nach einer Änderung oder Ergänzung stets kenntlich gemacht.

  4. Das Unternehmen kann Vertragsänderungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen und der Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen, widersprechen. Es wird empfohlen, Widersprüche schriftlich (z.B. per E-Mail) einzulegen.

  5. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen werden rechtsverbindlich, wenn das Unternehmen (i) den Änderungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht oder (ii) den Dienst nach Ablauf der vorgenannten Frist weiter nutzt.

  6. Honeypot wird das Unternehmen in seiner Mitteilung über die Änderungen der Nutzungsbedingungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen, insbesondere die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs, hinweisen.

  7. Widerspricht das Unternehmen den Änderungen fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern keine Kündigung gemäß Ziffer 12 jederzeit möglich ist. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gilt für das Verhältnis des Unternehmens zu Honeypot der Vertrag in seiner bisherigen Fassung. Weitere Ansprüche des Unternehmens gegen Honeypot bestehen nicht.

  8. Änderungen der Bedingungen des Recruiting-Partnerschaftsvertrags müssen schriftlich und mit Zustimmung beider Parteien erfolgen.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem deutschen Recht. Für alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Durchsetzbarkeit ergeben, erklärt sich das Unternehmen unwiderruflich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Berlin einverstanden.

16. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Honeypot und dem Unternehmen in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren und/oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absprachen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, Honeypot hat diese schriftlich akzeptiert.

  2. Honeypot kann alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen nachfolgenden Eigentümer oder Betreiber des Dienstes im Rahmen einer Fusion, einer Übernahme oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte von Honeypot abtreten bzw. übertragen. Das Unternehmen darf den Vertrag oder einzelne oder alle seine Rechte daraus nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Honeypot abtreten bzw. übertragen. Dieser Vertrag wirkt für und gegen die gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und rechtsgültigen Abtretungsempfänger der Parteien.

  3. Außer in den Fällen von Ziffer 14 kann der Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert werden. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrags (ganz oder teilweise) bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail); auf das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur in Schriftform verzichtet werden.

  4. Maßgeblich ist die englische Fassung dieser Nutzungsbedingungen.

  5. Mit Übermittlung des vollständig ausgefüllten Recruiting-Partnerschaftsvertrags (schriftlich oder elektronisch unterschrieben) bestätigt das Unternehmen, dass es diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen vollständig gelesen hat und sich mit der Geltung aller darin enthaltenen Bedingungen einverstanden erklärt. Sollte sich das Unternehmen nicht an diese Nutzungsbedingungen binden wollen, sollte es keinen Antrag auf Nutzung des Dienstes stellen.